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Hybride Kriegsführung durch Russland

Was ist hybrider Krieg?

Hybrider Krieg wird als Begriff sehr weit gefasst und ist analytisch schwer abzugrenzen. Grundsätzlich wird darunter eine Form von Auseinandersetzung verstanden, die nicht mit militärischen oder kinetischen Mitteln geführt wird. Mit dem hybriden Krieg verfolgen staatliche Akteure das Ziel, Gesellschaften zu bedrohen und zu destabilisieren. Dabei bedienen sie sich verschiedenster Modi Operandi von breit gestreuter Desinformation bis hin zu gezielten Sabotageaktionen.

Ist es mit Staatsterrorismus gleichzusetzen?

Terrorismus zielt primär darauf ab, Furcht und Schrecken zu verbreiten. Bei hybridem Krieg werden darüberhinausgehende Zielsetzungen verfolgt. Dabei werden zwar Aktionen durchgeführt, die an sich als terroristisch eingestuft werden können, aber hybrider Krieg selbst ist nicht mit Terrorismus als Strategie gleichzusetzen.

Darf wirklich von Krieg gesprochen werden?

In Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ist die Kriegsschwelle eindeutig definiert und gibt einer angegriffenen Partei legitime Möglichkeiten, sich zu wehren. Der hybride Krieg agiert in einem Graubereich unterhalb dieser Schwelle, weshalb es oft unmöglich ist, den Urheber zweifelsfrei zu identifizieren (sogenannte Abstreitbarkeit der Ereignisse oder Aktionen). Gerade Russland ist dafür bekannt, sogenannte Wegwerfagenten einzusetzen, was wiederum zur Abstreitbarkeit aus russischer Sicht beiträgt.

Inwiefern ist die Zivilluftfahrt von der hybriden Kriegsführung durch Russland betroffen?

In Europa wurde im Herbst 2025 durch konzentrierte Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen mehrfach der zivile Luftverkehr gestört. Drohnensichtungen und damit verbundene Flugbetriebsstörungen sind seit den Vorfällen in London Gatwick (Dezember 2018) und London Heathrow (Januar 2019) ein durchaus bekanntes und regelmässig wiederkehrendes Phänomen. Allerdings zeigen vorliegenden Daten, dass es sich um eine eindeutige Häufung der Vorfälle handelt (vgl. Abbildung). Gleichzeitig kommt es in Litauen seit dem Herbst 2025 ebenfalls zu gehäuften Störungen des Flugbetriebs aufgrund von Schmuggelballons, die aus Belarus stammen.

Diese Drohnenvorfälle sind ein Paradebeispiel für Aktionen im Kontext der hybriden Kriegsführung: Eine eindeutige Zuordnung der Urheberschaft ist unmöglich, da in den meisten Fällen die Drohne nicht abgefangen bzw. die Drohnenpiloten nicht eruiert werden konnten. Dabei dürfte der Erkenntnisgewinn Russlands aus Aufnahmen durch Drohnen (Ziel: Spionage) nur sekundäres Interesse sein. Vielmehr dürfte auch das Ziel verfolgt werden, die Reaktion der Behörden zu testen.
 

Die Betriebsstörungen durch Drohnensichtungen im Umfeld eines Flughafens haben neben dem psychologischen Effekt zumeist «nur» operationelle Auswirkungen, die diversen Unternehmen jedoch enorme Kosten verursachen können. Darüber hinaus sind in den letzten Jahren auch Sabotageaktionen bekannt geworden, welche die Luftfahrt direkt betroffen haben. So gab es seit Sommer 2024 Vorfälle mit Brandsätzen, die von verschiedenen Versanddienstleister transportiert wurden. Bei diesen Vorfällen wurde ein enormer Kollateralschaden zuungunsten der Luftfahrt in Kauf genommen. Auch bei diesen Vorfällen ist eine zweifelsfreie Attribuierung nicht möglich, da mutmasslich Wegwerfagenten zum Einsatz kamen.

Welche Entwicklung ist zu erwarten

Für die kommenden zwölf Monate ist mit weiteren vergleichbaren Aktionen mit mutmasslich russischer Urheberschaft zu rechnen. Dabei dürften weiterhin Wegwerfagenten zum Einsatz kommen. Solange eine Störung erreicht werden kann, ist diese Art von hybrider Kriegsführung im Interesse Russlands. Ziel muss es deshalb sein, die Resilienz und Redundanz der Sicherheitssysteme der Zivilluftfahrt zu stärken, damit solche Aktionen rasch erkannt und effizient abgewehrt werden können.
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