Luftsicherheitsrelevante Ereignisse
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Das aktuelle Berichtsjahr verzeichnete eine aussergewöhnlich hohe Zahl von Angriffen gegen zivile Flughäfen in Kriegsgebieten. Bspw. musste Russland im aktuellen Berichtsjahr täglich mehrfach den Flugverkehr an diversen Flughäfen wegen Drohnenangriffen einstellen. Damit die Auswertung von fedpol ein für die Schweiz relevantes Lagebild erstellen kann, werden für die hier gezeigten Auswertungen Angriffe auf russische Flughäfen ausgeblendet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es Schweizer Fluggesellschaften nicht erlaubt ist, russische Flughäfen anzufliegen.
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Quantität vs. Qualität: Eine hohe Zahl an Vorfällen lässt noch keine direkten Rückschlüsse auf eine entsprechend gestiegene Bedrohungslage zu. Sie verdeutlicht jedoch, dass die Zivilluftfahrt regelmässig durch sicherheitsrelevante Ereignisse beeinträchtigt wird. Eine qualitative Auswertung verschiedener Vorkommnisse bestätigt diese Einschätzung.
Datenbasis:
Grundlage ist das von fedpol betriebene Informationssystem. In diesem werden alle fedpol bekannten luftsicherheitsrelevanten Ereignisse erfasst. Das Informationssystem basiert auf hunderten von Quellen. Dennoch sind die Daten unvollständig. Beispielsweise sind Ereignisse aus der Schweiz überrepräsentiert, da diese gemäss NASP (National Civil Aviation Security Programme) meldepflichtig sind. Auch sind Ereignisse aus Ländern mit offener medialer Berichterstattung im Vergleich zu Ländern mit zensurierter Berichterstattung überrepräsentiert. fedpol geht davon aus, dass die effektiven Zahlen etwa zehnmal höher liegen.
Angriffe und Anschläge gegen die Zivilluftfahrt:
Unter einem Anschlag gegen die Zivilluftfahrt ist ein gewalttätiger Angriff gegen die Zivilluftfahrt und ihre Einrichtungen sowie den dort anwesenden Personen zu verstehen, welcher in erster Linie auf Vernichtung und Zerstörung abzielt. Abhängig von Beweggrund und Zielsetzung der Täterschaft kann sich ein Anschlag gegen bewusst ausgewählte Ziele oder gegen zufällig anwesende Personen richten. In diese Kategorie fallen beispielsweise Anschläge mittels unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) oder CBRN-Waffen an Flughäfen oder an Bord von Flugzeugen, Angriffe auf Flugzeuge durch Beschuss von aussen, Flugzeugentführungen, Verüben eines Massakers an Bord eines Flugzeuges usw.
Restliche luftsicherheitsrelevante Ereignisse:
Als alle restlichen luftsicherheitsrelevanten Ereignisse gelten Vorkommnisse, die sicherheitsbeeinträchtigende Auswirkungen auf die Zivilluftfahrt haben – unabhängig davon, ob es sich um Gewaltakte handelt.

